1.1 Im Rahmen der CAD/CAM-Fertigungsservices stellt die Ivoclar Vivadent Services & Support GmbH, mit Sitz in Lindenstraße 2, 75175 Pforzheim, Deutschland, (im Folgenden „Ivoclar“ genannt) Halbfertigprodukte für Dentallabore und andere Kunden her. Diese Produkte werden mithilfe modernster Produktionstechniken auf spezifische Anfrage des Kunden gemäß dessen Materialauswahl und Designvorgaben individuell hergestellt. Diese vorliegenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Leistungen dieser Art. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Ivoclar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.2 Die gelieferten Produkte werden durch den Kunden weiterverarbeitet, vollendet und unter dessen eigenem Namen als Sonderanfertigungen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) in Verkehr gebracht. Der Kunde übernimmt die vollständige Verantwortung für die Einhaltung der in der MDR aufgeführten Anforderungen und Verpflichtungen, einschließlich der Dokumentationserstellung und -vorhaltung.
1.3 Ivoclar stellt dem Kunden auf Anfrage sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der regulatorisch vorgeschriebenen Dokumentation bereit, die der Kunde gemäß geltendem Recht vorhalten und den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Ivoclar bietet jedoch keine Design-Dienstleistungen an und akzeptiert keine physischen Modelle oder Formen.
2. Registrierung und Bestellung
2.1 Voraussetzung für die Nutzung der entsprechenden CAD/CAM-Fertigungsservices ist die vorherige Registrierung des Kunden bei Ivoclar. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde personalisierte Zugangsdaten für das Bestellportal. Über diese Plattform kann der Kunde Bestellungen online aufgeben, den Status einsehen sowie Bestellbestätigungen speichern und/oder ausdrucken.
2.2 Eine Bestellung an Ivoclar gilt erst dann als verbindlich, wenn sie von Ivoclar schriftlich oder über das Online-Portal bestätigt wurde. Ivoclar behält sich das Recht vor, einzelne Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn:
2.3 Ivoclar kann dem Kunden ohne Verpflichtung alternative Vorschläge oder Varianten zum bestellten Produkt unterbreiten. Solche Varianten müssen vom Kunden ausdrücklich durch eine neue Bestellung akzeptiert werden.
2.4 Technisch bedingte oder branchenübliche Änderungen sowie geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Design, Größe oder Gewicht der Produkte bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
3. Qualifikation des Kunden
3.1 Der Kunde bestätigt, dass er alle beruflichen und rechtlichen Anforderungen sowie Qualifikationen erfüllt, um als Dentallabor (oder vergleichbare Funktion) tätig zu sein. Sofern erforderlich, erklärt der Kunde, dass er bei den zuständigen Behörden (z. B. den jeweiligen Gesundheitsbehörden) registriert ist.
3.2 Der Kunde bestätigt außerdem, dass er über die notwendigen Kenntnisse hinsichtlich der Materialeigenschaften und Verarbeitungsmethoden verfügt, um die für ihn geeigneten CAD/CAM-Fertigungsservices auszuwählen und die gelieferten Halbfertigprodukte sachgerecht weiterzuverarbeiten (z. B. bezüglich der Struktur, Anatomie und klinischen Anforderungen).
3.3 Die Erfüllung der in diesem Abschnitt genannten Qualifikationen sowie Anforderungen ist eine Grundvoraussetzung für den Vertragsabschluss mit Ivoclar.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preis- und Rabattliste. Auf Anfrage können diese dem Kunden jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Versicherungs- oder Zollkosten.
4.2 Rechnungen werden nach Fertigstellung der Ware ausgestellt und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Ivoclar berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Ivoclar behält sich zudem das Recht vor, weitere Bestellungen des Kunden abzulehnen, solange offene Forderungen bestehen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen fristgerecht zu leisten, auch wenn er Beanstandungen oder Reklamationen geltend macht.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Gibt der Kunde keine Adresse an, erfolgt die Lieferung an die im Kundenprofil hinterlegte Geschäftsadresse.
5.2 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
5.3 Ivoclar haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllungen, die auf höhere Gewalt oder andere Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Ivoclar liegen (z. B. Streiks, Rohstoffmangel, Naturkatastrophen, Pandemien). Ebenso haftet Ivoclar nicht für Verzögerungen, die aufgrund von kurzfristigen Änderungswünschen seitens des Kunden resultieren.
5.4 Verzögert sich die Lieferung um mehr als 30 Tage über den unverbindlichen Liefertermin hinaus, sind sowohl der Kunde als auch Ivoclar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Ivoclar gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Alle weiteren Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere wegen Sach- oder Rechtsmängeln, werden hiermit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für Sachmängel beschränkt sich ausschließlich auf solche, die innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden und die nachweislich auf Fehler in der Produktion durch Ivoclar zurückzuführen sind. Jede darüber hinausgehende Haftung für Mängel wird ausgeschlossen.
6.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, es sei denn, Ivoclar handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
6.4 Die Gewährleistung und Haftung ist in folgenden Fällen vollständig ausgeschlossen:
6.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die gelieferten Produkte Halbfertigprodukte sind, deren Vollendung und Endbearbeitung ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegen. Ivoclar haftet nicht für Schäden, die aus der Weiterverarbeitung oder Nutzung der Produkte durch den Kunden resultieren.
6.6 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Ivoclar.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Eigentum an geistigem Eigentum: Alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Zusammenhang mit den CAD/CAM-Fertigungsservices entstehen oder verwendet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Zeichnungen, Software, Know-how, Erfindungen, Patente, Marken, Designs, Urheberrechte und andere Schutzrechte), verbleiben ausschließlich bei Ivoclar oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt keine Rechte an diesen Schutzrechten, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.2 Einschränkung der Nutzung durch den Kunden: Der Kunde darf die von Ivoclar bereitgestellten Unterlagen, technischen Daten, Spezifikationen, Modelle oder Software ausschließlich für die vereinbarten Zwecke im Rahmen des jeweiligen Auftrags verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veränderung oder Nutzung zu anderen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ivoclar zulässig.
7.3 Vertraulichkeit und Schutz des geistigen Eigentums: Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereitgestellt werden und die geistiges Eigentum von Ivoclar betreffen, vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden. Dies umfasst insbesondere technische Dokumentationen, Zeichnungen, Algorithmen, Materialien und Produktions-verfahren.
7.4 Verarbeitung und Entwicklung: Sollten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ivoclar und dem Kunden neue Entwicklungen, Erfindungen, Verbesserungen oder andere Ergebnisse entstehen, die auf der Technologie, dem Know-how oder den Materialien von Ivoclar basieren, so stehen die Rechte an diesen Ergebnissen ausschließlich Ivoclar zu. Der Kunde räumt Ivoclar hiermit unwiderruflich und exklusiv sämtliche Rechte ein, die für die Anmeldung, Nutzung und Verwertung solcher Schutzrechte erforderlich sind.
7.5 Kein Erwerb von Lizenzen: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gewährt Ivoclar dem Kunden keine Lizenz oder andere Nutzungsrechte an Software, Patenten, Marken, Designs oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die im Zusammenhang mit den CAD/CAM-Fertigungsservices stehen. Eine stillschweigende Lizenzierung ist ausgeschlossen.
7.6 Schadensersatz bei Verletzung: Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die Ivoclar durch eine unbefugte Nutzung, Weitergabe oder Verletzung der geistigen Eigentumsrechte entstehen. Ivoclar behält sich in solchen Fällen ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu verlangen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ivoclar und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.
8.2 Bemühungen um gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Zu diesem Zweck werden die Parteien innerhalb von 15 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung zu einem Schlichtungsgespräch zusammentreffen. Sollte innerhalb von 30 Tagen nach dieser Aufforderung keine Einigung erzielt werden, steht es den Parteien frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Ivoclar Vivadent Services & Support GmbH in Pforzheim, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ivoclar ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
8.5 Sollte eine Klausel dieser vorliegenden Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
9. Weitere Bestimmungen und Verweis auf die allgemeinen AGBs
9.1 Für alle nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen geregelten Aspekte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) der Ivoclar Vivadent GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können im Rahmen des Bestellprozesses eingesehen, oder auf Anfrage beim Unternehmen vorgelegt sowie auf der Website der Ivoclar heruntergeladen werden.
9.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den speziellen Bestimmungen dieser vorliegenden Vereinbarung für CAD/CAM-Fertigungsservices und den allgemeinen AGBs von Ivoclar gehen die Bestimmungen dieser vorliegenden Vereinbarung für CAD/CAM-Fertigungsservices vor, soweit sie speziell auf diese Dienstleistungen anwendbar sind.