Stand: September 2021
Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden:
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Ivoclar Vivadent GmbH und dem Käufer, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.
1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir eine Lieferung an den Käufer in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
1.3 Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3 Eine Bestellung ist erst von uns angenommen, wenn sie von uns durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Käufer sowie die Ausführung der Lieferung oder Leistung gelten als Bestätigung. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für uns nicht verbindlich.
2.4 Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs durch den Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung zumindest in Textform. Konstruktions- und Formänderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Käufer zumutbar sind.
3.2 Die Lieferung in Teilen ist zulässig, soweit dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Käufer zumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
3.3 Wir behalten uns – soweit branchenüblich und zumutbar – aus produktionstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% des Lieferumfangs vor.
4. Lieferzeiten
Lieferzeitangaben werden möglichst eingehalten, sind jedoch annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt ist. Nachweisbare Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, Rohmaterialmangel, Fehlern in der Betriebseinrichtung und den Herstellmaschinen, Brand, Unterbrechung in der Zuführung von Energie, Arbeitseinstellung oder sonstigen Hindernissen, entbinden uns auch von der Einhaltung verbindlich zugesagter Lieferzeiten und -fristen, soweit diese Hindernisse außerhalb unserer Verantwortlichkeit sind. Aus solcher Nichteinhaltung vertraglich übernommener Lieferzeiten und -fristen erwächst dem Käufer nur bei angemessener Nachfristsetzung ein Recht, den Vertrag aufzuheben, soweit er noch nicht beiderseitig erfüllt ist.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Berechnung erfolgt stets zu den am Bestelltag gültigen Preisen zuzüglich der an diesem Tag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Ellwangen/Deutschland ausschließlich Verpackung und Versicherung; bei Legierungen ab Ellwangen/Deutschland inklusive Versicherung bis zur Übergabe der Produkte an den Käufer.
5.2 Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Ein Abzug von Skonto oder Rabatten bedarf in jedem Falle einer vorherigen Vereinbarung zumindest in Textform. Zahlungen erfolgen durch Überweisung frei Zahlstelle Ivoclar Vivadent GmbH.
5.3 Sofern uns der Käufer eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, sind wir zum Einzug fälliger Zahlungen des Käufers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens berechtigt. Bei Nutzung des SEPA Lastschriftverfahrens wird der Käufer drei Tage vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung durch uns über den Einzug der Zahlung vorab informiert.
5.4 Wir sind auch ungeachtet anders lautender Bestimmung des Käufers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf seine älteren Schulden anzurechnen.
5.5 Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust ein und es ist der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort fällig.
5.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für eine Gegenforderung wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.
5.7 Sollte ein Skontoabzug vereinbart sein, kann dieser nur anerkannt werden, wenn keine Posten aus früheren Geschäftsbeziehungen offen stehen.
5.8 Für jede Mahnung ab Eintritt des Verzuges wird vorbehaltlich eines höheren Schadens von uns eine Mahngebühr in Höhe von € 10 berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen
6.1 Bis zur restlosen Bezahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit uns behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Dieses gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen gegen den Käufer in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist.
6.2 Dem Käufer wird die Veräußerung der Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Die Befugnis zur ordnungsgemäßen Veräußerung können wir jederzeit widerrufen, sofern der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist.
6.3 Verkauft der Käufer die Ware, für die unser Eigentumsvorbehalt wirksam ist, weiter, so tritt er schon jetzt unwiderruflich die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist als unser Bevollmächtigter zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf berechtigt. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, uns die erforderlichen Angaben über die Forderungen und Schuldner (Drittkäufer) zu machen. Wir können dann die Schuldner (Drittkäufer) entweder selbst benachrichtigen oder die Benachrichtigung unter Nachweis vom Käufer verlangen. Die Abtretung wird gegenstandslos, wenn der Käufer uns den Kaufpreis der gelieferten Waren einschließlich aller Nebenforderungen sowie alle aus der laufenden Geschäftsverbindung mit uns ergebenden Forderungen bezahlt.
6.4 Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an unseren Waren ein Recht begründen oder geltend machen wollen, z.B. durch Pfändung.
6.5 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine
Kosten gegen die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und der Verschlechterung, insbesondere gegen Feuer, Elementarschäden und Einbruch, zu versichern und uns das Bestehen des Versicherungsschutzes nachzuweisen. Der Käufer tritt schon jetzt hiermit seine Versicherungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen die Abtretung der Versicherungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit an. Die Abtretung erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Bezahlung der zu sichernden Forderungen durch den Käufer. Er verpflichtet
sich, bei Versicherungsabschluss die Versicherung von dieser Abtretung zu verständigen.
6.6 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen gegenüber dem Käufer unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge
um mehr als 10 %, so werden wir in entsprechendem Umfang Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen.
7. Weitere Rechte bei Zahlungsverzug des Käufers
7.1 Bei Zahlungsverzug des Käufers behalten wir uns vor, Bestellungen oder Restaufträge ohne Schadenersatzpflicht nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu annullieren. Solange der Käufer mit einer Zahlung aus der Geschäftsverbindung mit uns im Rückstand ist, ruhen unsere sämtlichen Pflichten aus angenommenen Bestellungen (insbesondere Lieferpflicht, Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist).
7.2 Wir können auch zurücktreten, wenn der Käufer uns gegenüber falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat und ein vernünftiger Kaufmann bei Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Beide Parteien haben nach dem Rücktritt, soweit die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beiderseits voll erfüllt sind, die gewährten Leistungen zurückzugeben. Der Käufer hat uns jedoch Wertminderungen, welche die Ware seit Abschluss des Vertrages erlitten hat, entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu ersetzen.
8. Versicherung, Versendungskauf
8.1 Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch bei evtl. frachtfreier Lieferung. Die Gefahr geht über mit der Aufgabe zur Post, Bahn bzw. Transporteur. Die Transport- und Bruchversicherung wird von uns abgeschlossen und dem Käufer in Rechnung gestellt, falls nicht ausdrücklich vom Käufer Selbstversicherung gewünscht ist.
8.2 Legierungen sind bis zum Eintreffen beim Käufer versichert. Danach liegt das Risiko beim Käufer.
9. Prospekte, Kataloge
Prospekte und Kataloge sowie Angaben in technischen Unterlagen geben – wenn nicht anders vereinbart – nur Anhaltspunkte für die Beschaffenheit, sind jedoch nicht verbindlich. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar.
10. Mängelrügen, Mängelansprüche, Schadenersatz, Verjährung
Für Mängel der von uns gelieferten Waren haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche
wie folgt:
10.1 Der Käufer hat die erhaltenen Produkte unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel längstens innerhalb von fünf Tagen nach Entdeckung, zumindest in Textform zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften
unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
10.2 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Inbetriebnahme, Verwendung oder Behandlung durch den Käufer oder durch Nichtbeachtung der Montage-, Wartungs-, Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung entstanden sind.
10.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
10.4 Wir werden mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder einwandfreie Ware als Ersatz liefern. Bei Fehlschlag dieser Mängelbeseitigung kann der Käufer angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des einzelnen Kaufgeschäfts verlangen. Für Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers bei Mängeln gelten die Regelungen in Ziffer 11 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
10.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler bleibt unberührt.
10.6 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, wie der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen uns gelten die Regelungen zur Haftung in Ziffer 11.1 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
11. Haftung
11.1 Unsere Haftung auf Schaden- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der
uns bekannten Umstände rechnen mussten. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt
11.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Produkthaftung
12.1 Der Käufer wird die Produkte nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Produkte nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Käufer ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
12.2 Werden wir aufgrund eines Produktfehlers der Produkte zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die wir für erforderlich und zweckmäßig halten und uns hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn er ist für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche
von uns bleiben unberührt.
12.3 Der Käufer wird uns unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Produkte und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.
13. Exportkontrollvorschriften
Der Käufer hat Informationen zum Endanwender der Waren (juristische oder natürliche Person) bereitzustellen sowie das von uns zur Verfügung gestellte "End-UserCertificate" vollständig auszufüllen, wenn eine Ware, welche an den Käufer geliefert werden soll (a) als Dual-Use Produkt (gemäß Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 05.05.2009 (EU Dual-Use-Verordnung) und/oder Schweizerischer Güterkontrollverordnung / GKV (SR 946.202.1) und/oder US EAR Regulations (mit einer Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN)) klassifiziert ist oder (b) in Länder versandt werden soll, welche unter entsprechende Embargo-Reglungen fallen. Abhängig von den vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen können wir weitere Informationen zur Transaktion für das Antragsverfahren einer möglicherweise erforderlichen Ausfuhrkontrollgenehmigung anfordern. Ist die Erfüllung eines Vertrags aufgrund von deutschen, US- oder sonstigen anwendbaren nationalen, europäischen oder internationalen Bestimmungen des Außenhandelsrechts sowie von Embargos nicht möglich oder stehen der Erfüllung sonstige Sanktionen entgegen, kann der Käufer keine Ansprüche gegen uns geltend machen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz in Ellwangen, Jagst.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist unser Sitz in Ellwangen, Jagst. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
15. Anwendbares Recht, Vertragssprache
15.1 Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zu uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand: Juni 2022
Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden:
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Ivoclar Vivadent GmbH und dem Käufer, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.
1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir eine Lieferung an den Käufer in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
1.3 Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3 Eine Bestellung ist erst von uns angenommen, wenn sie von uns durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Käufer sowie die Ausführung der Lieferung oder Leistung gelten als Bestätigung. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für uns nicht verbindlich.
2.4 Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs durch den Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung zumindest in Textform. Konstruktions- und Formänderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Käufer zumutbar sind.
3.2 Die Lieferung in Teilen ist zulässig, soweit dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Käufer zumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
3.3 Wir behalten uns – soweit branchenüblich und zumutbar – aus produktionstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% des Lieferumfangs vor.
4. Lieferzeiten
Lieferzeitangaben werden möglichst eingehalten, sind jedoch annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt ist. Nachweisbare Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, Rohmaterialmangel, Fehlern in der Betriebseinrichtung und den Herstellmaschinen, Brand, Unterbrechung in der Zuführung von Energie, Arbeitseinstellung oder sonstigen Hindernissen, entbinden uns auch von der Einhaltung verbindlich zugesagter Lieferzeiten und -fristen, soweit diese Hindernisse außerhalb unserer Verantwortlichkeit sind. Aus solcher Nichteinhaltung vertraglich übernommener Lieferzeiten und -fristen erwächst dem Käufer nur bei angemessener Nachfristsetzung ein Recht, den Vertrag aufzuheben, soweit er noch nicht beiderseitig erfüllt ist.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Berechnung erfolgt stets zu den am Bestelltag gültigen Preisen zuzüglich der an diesem Tag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Ellwangen/Deutschland ausschließlich Verpackung und Versicherung; bei Legierungen ab Ellwangen/Deutschland inklusive Versicherung bis zur Übergabe der Produkte an den Käufer.
5.2 Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Ein Abzug von Skonto oder Rabatten bedarf in jedem Falle einer vorherigen Vereinbarung zumindest in Textform. Zahlungen erfolgen durch Überweisung frei Zahlstelle Ivoclar Vivadent GmbH.
5.3 Sofern uns der Käufer eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, sind wir zum Einzug fälliger Zahlungen des Käufers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens berechtigt. Bei Nutzung des SEPA Lastschriftverfahrens wird der Käufer drei Tage vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung durch uns über den Einzug der Zahlung vorab informiert.
5.4 Wir sind auch ungeachtet anders lautender Bestimmung des Käufers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf seine älteren Schulden anzurechnen.
5.5 Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust ein und es ist der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort fällig.
5.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für eine Gegenforderung wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.
5.7 Sollte ein Skontoabzug vereinbart sein, kann dieser nur anerkannt werden, wenn keine Posten aus früheren Geschäftsbeziehungen offen stehen.
5.8 Für jede Mahnung ab Eintritt des Verzuges wird vorbehaltlich eines höheren Schadens von uns eine Mahngebühr in Höhe von € 10 berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen
6.1 Bis zur restlosen Bezahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit uns behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Dieses gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen gegen den Käufer in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist.
6.2 Dem Käufer wird die Veräußerung der Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Die Befugnis zur ordnungsgemäßen Veräußerung können wir jederzeit widerrufen, sofern der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist.
6.3 Verkauft der Käufer die Ware, für die unser Eigentumsvorbehalt wirksam ist, weiter, so tritt er schon jetzt unwiderruflich die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist als unser Bevollmächtigter zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf berechtigt. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, uns die erforderlichen Angaben über die Forderungen und Schuldner (Drittkäufer) zu machen. Wir können dann die Schuldner (Drittkäufer) entweder selbst benachrichtigen oder die Benachrichtigung unter Nachweis vom Käufer verlangen. Die Abtretung wird gegenstandslos, wenn der Käufer uns den Kaufpreis der gelieferten Waren einschließlich aller Nebenforderungen sowie alle aus der laufenden Geschäftsverbindung mit uns ergebenden Forderungen bezahlt.
6.4 Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an unseren Waren ein Recht begründen oder geltend machen wollen, z.B. durch Pfändung.
6.5 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine
Kosten gegen die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und der Verschlechterung, insbesondere gegen Feuer, Elementarschäden und Einbruch, zu versichern und uns das Bestehen des Versicherungsschutzes nachzuweisen. Der Käufer tritt schon jetzt hiermit seine Versicherungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen die Abtretung der Versicherungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit an. Die Abtretung erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Bezahlung der zu sichernden Forderungen durch den Käufer. Er verpflichtet
sich, bei Versicherungsabschluss die Versicherung von dieser Abtretung zu verständigen.
6.6 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen gegenüber dem Käufer unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge
um mehr als 10 %, so werden wir in entsprechendem Umfang Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen.
7. Weitere Rechte bei Zahlungsverzug des Käufers
7.1 Bei Zahlungsverzug des Käufers behalten wir uns vor, Bestellungen oder Restaufträge ohne Schadenersatzpflicht nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu annullieren. Solange der Käufer mit einer Zahlung aus der Geschäftsverbindung mit uns im Rückstand ist, ruhen unsere sämtlichen Pflichten aus angenommenen Bestellungen (insbesondere Lieferpflicht, Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist).
7.2 Wir können auch zurücktreten, wenn der Käufer uns gegenüber falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat und ein vernünftiger Kaufmann bei Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Beide Parteien haben nach dem Rücktritt, soweit die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beiderseits voll erfüllt sind, die gewährten Leistungen zurückzugeben. Der Käufer hat uns jedoch Wertminderungen, welche die Ware seit Abschluss des Vertrages erlitten hat, entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu ersetzen.
8. Versicherung, Versendungskauf
8.1 Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch bei evtl. frachtfreier Lieferung. Die Gefahr geht über mit der Aufgabe zur Post, Bahn bzw. Transporteur. Die Transport- und Bruchversicherung wird von uns abgeschlossen und dem Käufer in Rechnung gestellt, falls nicht ausdrücklich vom Käufer Selbstversicherung gewünscht ist.
8.2 Legierungen sind bis zum Eintreffen beim Käufer versichert. Danach liegt das Risiko beim Käufer.
9. Prospekte, Kataloge
Prospekte und Kataloge sowie Angaben in technischen Unterlagen geben – wenn nicht anders vereinbart – nur Anhaltspunkte für die Beschaffenheit, sind jedoch nicht verbindlich. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar.
10. Mängelrügen, Mängelansprüche, Schadenersatz, Verjährung
Für Mängel der von uns gelieferten Waren haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche
wie folgt:
10.1 Der Käufer hat die erhaltenen Produkte unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel längstens innerhalb von fünf Tagen nach Entdeckung, zumindest in Textform zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften
unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
10.2 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Inbetriebnahme, Verwendung oder Behandlung durch den Käufer oder durch Nichtbeachtung der Montage-, Wartungs-, Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung entstanden sind.
10.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
10.4 Wir werden mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder einwandfreie Ware als Ersatz liefern. Bei Fehlschlag dieser Mängelbeseitigung kann der Käufer angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des einzelnen Kaufgeschäfts verlangen. Für Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers bei Mängeln gelten die Regelungen in Ziffer 11 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
10.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler bleibt unberührt.
10.6 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, wie der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen uns gelten die Regelungen zur Haftung in Ziffer 11.1 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
11. Haftung
11.1 Unsere Haftung auf Schaden- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der
uns bekannten Umstände rechnen mussten. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt
11.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Produkthaftung
12.1 Der Käufer wird die Produkte nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Produkte nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Käufer ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
12.2 Werden wir aufgrund eines Produktfehlers der Produkte zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die wir für erforderlich und zweckmäßig halten und uns hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn er ist für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche
von uns bleiben unberührt.
12.3 Der Käufer wird uns unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Produkte und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.
13. Exportkontrollvorschriften
Der Käufer hat Informationen zum Endanwender der Waren (juristische oder natürliche Person) bereitzustellen sowie das von uns zur Verfügung gestellte "End-UserCertificate" vollständig auszufüllen, wenn eine Ware, welche an den Käufer geliefert werden soll (a) als Dual-Use Produkt (gemäß Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 05.05.2009 (EU Dual-Use-Verordnung) und/oder Schweizerischer Güterkontrollverordnung / GKV (SR 946.202.1) und/oder US EAR Regulations (mit einer Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN)) klassifiziert ist oder (b) in Länder versandt werden soll, welche unter entsprechende Embargo-Reglungen fallen. Abhängig von den vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen können wir weitere Informationen zur Transaktion für das Antragsverfahren einer möglicherweise erforderlichen Ausfuhrkontrollgenehmigung anfordern. Ist die Erfüllung eines Vertrags aufgrund von deutschen, US- oder sonstigen anwendbaren nationalen, europäischen oder internationalen Bestimmungen des Außenhandelsrechts sowie von Embargos nicht möglich oder stehen der Erfüllung sonstige Sanktionen entgegen, kann der Käufer keine Ansprüche gegen uns geltend machen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz in Pforzheim.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist unser Sitz in Pforzheim. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
15. Anwendbares Recht, Vertragssprache
15.1 Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zu uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.